Rechtsprechung
OLG Schleswig, 21.12.2000 - 7 U 170/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,6929) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatz; Schlechterfüllung; Ingenieurvertrag; Bauüberwachungspflicht; Erfüllungsgehilfe; Verschulden
- Judicialis
BGB § 638; ; WGLSA § 94 Abs. 3; ; ZPO § 538 Abs. 1 S. 3; ; ZPO § 538 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Objektüberwachung - Überwachungspflichten bei Linienbaustellen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie intensiv müssen Rohrverlegearbeiten überwacht werden? (IBR 2002, 86)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 29.07.1998 - 6 O 181/96
- OLG Schleswig, 21.12.2000 - 7 U 170/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93
Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der …
Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2000 - 7 U 170/98
Der Umfang der Bauaufsichtspflicht kann allerdings weder sachlich noch zeitlich generell bestimmt werden, sondern richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (BGH, BauR 1994, 392 ff). - BGH, 16.09.1971 - VII ZR 5/70
Begriff des Bauwerks
Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2000 - 7 U 170/98
Wie in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1971, 2219; NJW 1993, 723) handelt es sich hier bei der Verlegung um eine innige Verbindung mit der Erde, die nicht zuletzt durch die Schwere der verwendeten Rohre bewirkt wird. - BGH, 17.12.1992 - VII ZR 45/92
Einjährige Verjährung für Gewährleistungsansprüche wegen fehlerhafter …
Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2000 - 7 U 170/98
Wie in den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (NJW 1971, 2219; NJW 1993, 723) handelt es sich hier bei der Verlegung um eine innige Verbindung mit der Erde, die nicht zuletzt durch die Schwere der verwendeten Rohre bewirkt wird. - BGH, 21.04.1960 - VII ZR 97/59
Verjährung der Ansprüche aus dem Architektenvertrag
Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2000 - 7 U 170/98
Grundsätzlich ist von einer fünfjährigen Verjährung auszugehen, sofern sich die Mängel des Architektenwerkes in dem Bauwerk selbst ausgewirkt haben (BGHZ 32, 206).